Spitex Verband SG|AR|AI in St. Gallen
Ώρες λειτουργίας
- Δευτέρα
- 08:00 - 12:00
- 13:00 - 16:30
- Τρίτη
- 08:00 - 12:00
- 13:00 - 16:30
- Τετάρτη
- 08:00 - 12:00
- 13:00 - 16:30
- Πέμπτη
- 08:00 - 12:00
- 13:00 - 16:30
- Παρασκευή
- 08:00 - 12:00
- 13:00 - 16:30
M-F 8am-12pm, 1pm-4:30pm, Sa-Su Closed
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Spitex Verband SG|AR|AI Πάροχοι υπηρεσιών γυμναστικής και υγείας
Marktplatz 24
9000
St. Gallen
Περιγραφή
Spitex - Hilfe und Pflege zu Hause
Der Spitex Verband SG|AR|AI ist der Dachverband von rund 50 in den Kantonen SG, AR und AI tätigen, lokalen oder regionalen Non-Profit-Spitex-Organisationen. Er ist Arbeitgeber- und Fachverband, der
- seine Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt und berät
- sich mit den für die Spitex relevanten Fragen befasst
- den Kontakt zu Behörden, Krankenversicherern und weiteren Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens pflegt
- als Informationsdrehscheibe für Mitglieder und Öffentlichkeit auftritt.
Was bezweckt Spitex?Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbstständigkeit des Klienten/der Klientin zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege miteinzubeziehen.
Wer kann Spitex anfordern? Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Die Anmeldung erfolgt über die Spitex-Organisation vor Ort.
Wie wird der Pflege-/Hilfsumfang festgelegt? Bevor Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfsleistungen ab. Eine Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und kassenpflichtig. Sie garantiert, dass die betroffene Person weder unter- noch überversorgt wird.